Zuletzt aktualisiert: November 2023
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "Geschäftsbedingungen" bezeichnet) gelten für jedes kommerzielle Angebot, jeden Arbeitsvertrag und jedes Testkonto (alle im Folgenden definiert), das zwischen OBJECTIVE7 BV mit Sitz in Prins Boudewijnlaan 218A, 2650 Edegem, Belgien, RLE Handelsgericht Antwerpen, Abteilung Antwerpen, und eingetragen bei der Crossroad Bank for Enterprises unter der Unternehmensnummer 0845.741.317 (im Folgenden Pointerpro" genannt) und dem Kunden für die Bereitstellung der Dienste und Online-Softwaredienste durch Pointerpro an den Kunden.
Wenn Sie ein Angestellter (oder Auftragnehmer) des Kunden sind und diese Vereinbarung im Namen des Kunden abschließen, sichern Sie zu und gewährleisten, dass (i) Sie rechtlich befugt sind, den Kunden an diese Vereinbarung zu binden; (ii) Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben; und (iii) Sie dieser Vereinbarung im Namen des Kunden zustimmen.
1.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, verzichtet der Kunde ausdrücklich auf die Anwendung seiner eigenen Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen, auch wenn darin angegeben ist, dass nur diese Bedingungen gelten können, und auch wenn solche Bedingungen von Pointerpro nicht beanstandet wurden. Wenn und soweit zwischen den Parteien die Anwendbarkeit anderer Bedingungen als der vorliegenden schriftlich vereinbart wurde, bleiben die vorliegenden Bedingungen ergänzend anwendbar.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für Testnutzer, wobei die Testnutzer über ein (begrenztes) Testkonto und/oder ein kostenloses Konto verfügen. Der Umfang des Testkontos wird von Pointerpro nach eigenem Ermessen festgelegt. Testnutzer haben während des Testzeitraums alle Rechte und Pflichten der Kunden, es sei denn, es wird hier ausdrücklich etwas anderes angegeben oder der Kontext erfordert etwas anderes. Zur Vermeidung von Zweifeln impliziert jede Bezugnahme auf "Kunde" eine Bezugnahme auf "Testbenutzer" für die Zwecke eines Testkontos.
2. Definitionen
2.1 Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist und/oder der Kontext eindeutig etwas anderes erfordert:
"Add-On" bedeutet die Hinzufügung eines bestimmten Features oder einer Funktionalität, die nicht im jeweiligen Abonnementplan enthalten ist. Pointerpro behält sich das Recht vor, jederzeit zu bestimmen, welche spezifischen Features und Funktionalitäten separat angeboten werden können. Auf Anfrage informiert Pointerpro den Kunden über die verfügbaren Add-Ons.
"Vertrag" bezeichnet die gesamte vertragliche Beziehung zwischen den Parteien, die (in hierarchischer Reihenfolge) durch (i) das kommerzielle Angebot, (ii) eine Leistungsbeschreibung (soweit zutreffend) und (iii) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit ihren Anhängen geregelt wird.
"Anhang(e)" bezeichnet eine(n) Anlage(n) zu diesen Bedingungen, die integraler Bestandteil der Bedingungen ist.
"Autorisierter Benutzer" bezeichnet eine natürliche Person in der Organisation des Kunden (Mitarbeiter und Auftragnehmer), der vom Kunden Zugang zum Online-Software-Service gewährt wird. Die Anzahl der autorisierten Benutzer ist streng auf die Anzahl beschränkt, die dem jeweiligen Abonnementplan entspricht, wie im kommerziellen Angebot angegeben. Standardmäßig wird nur ein autorisierter Benutzer in ein Abonnement aufgenommen, es sei denn, der entsprechende Abonnementplan lässt mehrere autorisierte Benutzer zu.
"Geschäftstag" bezeichnet einen normalen Arbeitstag von Pointerpro von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr MEZ, von Montag bis Freitag, mit Ausnahme belgischer Feiertage.
"Änderung der Umstände" bezeichnet jede unvorhersehbare Änderung der Umstände, die nach Abschluss des Vertrags eintritt, nicht Pointerpro zuzuschreiben ist und die Erfüllung des Vertrags oder einer der Verpflichtungen von Pointerpro aus diesem Vertrag für Pointerpro übermäßig beschwerlich macht, so dass es unzumutbar wäre, von Pointerpro die Erfüllung dieser Verpflichtung zu verlangen.
"Kunde" ist jede natürliche oder juristische Person, die ein kommerzielles Angebot anfordert und/oder eine vertragliche Beziehung mit Pointerpro eingeht (oder eingehen möchte), wie im kommerziellen Angebot angegeben, oder gegebenenfalls ein Testnutzer.
"Kundendaten" sind alle Daten, die Eigentum des Kunden sind oder sich im Besitz des Kunden befinden und die vom Kunden, den autorisierten Benutzern oder den Endbenutzern bei der Nutzung des Online-Software-Dienstes eingegeben oder hochgeladen und von Pointerpro verarbeitet oder gespeichert werden. Zu den Kundendaten gehören auch die Ausgabedaten, die sich aus der Verarbeitung der vom Kunden, den autorisierten Benutzern oder den Endbenutzern eingegebenen Daten durch den Online-Software-Service ergeben.
"Personenbezogene Daten des Kunden" sind die personenbezogenen Daten (im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze), die Eigentum des Kunden sind oder sich in seinem Besitz befinden und die vom Kunden, den autorisierten Benutzern oder den Endbenutzern bei der Nutzung des Online-Software-Dienstes eingegeben oder hochgeladen werden und von Pointerpro im Namen des Kunden verarbeitet oder gespeichert werden.
"Kommerzielles Angebot" bezeichnet das Angebot an den Kunden einschließlich des anwendbaren Abonnementplans und (soweit zutreffend) der Art, des Umfangs sowie der sonstigen Einzelheiten der vom Kunden abonnierten Online-Software-Dienste (und/oder etwaiger zusätzlicher Dienste), das einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags bildet. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist ein Angebot nur für den darin angegebenen Zeitraum gültig. Wird im kommerziellen Angebot kein Zeitraum angegeben, so ist seine Gültigkeit auf sechzig (60) Kalendertage begrenzt. Das kommerzielle Angebot kann durch Anklicken oder per E-Mail (je nach Fall) angenommen werden, woraufhin der Vertrag geschlossen wird.
"Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen jeglicher Art und Form, wie z.B. (aber nicht beschränkt auf) finanzielle, kommerzielle, rechtliche, steuerliche, soziale, technische und organisatorische Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Geschäftspartner-, Kunden- und Lieferantendaten, Mitarbeiterdaten, jegliche persönliche Daten, Ideen, Präsentationen, Inhalte, Programme, Computerprogramme, Computercode (in jeglicher Form), Datenbankmodule, Skripte, Entwürfe, Abbildungen, geografische Inhalte und funktionale Spezifikationen, Rabatte, Rechnungen und Zahlungen, Handels- und Werbestrategien, die Entwicklung und Förderung neuer Produkte/Dienstleistungen und Handelsmarken oder die Verhandlung oder Neuverhandlung dieser oder einer anderen Vereinbarung sowie der Inhalt dieser Vereinbarung, die von der offenlegenden Partei der empfangenden Partei oder ihren Vertretern vor dem Abschluss der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, sowie während der Durchführung der Vereinbarung, es sei denn, (i) die Informationen waren bereits öffentlich zugänglich und wurden nicht infolge einer Verletzung der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen durch eine Partei öffentlich zugänglich gemacht, (ii) die Informationen können von einer Partei zur angemessenen Zufriedenheit der offenlegenden Partei als rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befindlich nachgewiesen werden, bevor sie von der offenlegenden Partei offengelegt wurden, (iii) die empfangende Vertragspartei zur angemessenen Zufriedenheit der offenlegenden Vertragspartei nachweisen kann, dass sie die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, der gegenüber der offenlegenden Vertragspartei nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet war, und/oder (iv) die empfangende Vertragspartei die Informationen unabhängig entwickelt hat, ohne auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Vertragspartei zuzugreifen oder darauf Bezug zu nehmen oder sie zu verwenden.
"Datum des Inkrafttretens" ist das Datum, an dem die Ausführung des Abkommens beginnt, wie im kommerziellen Angebot angegeben. Ist kein Datum des Inkrafttretens angegeben, gilt als Datum des Inkrafttretens das Datum, an dem Pointerpro dem Kunden den Zugang zu den Online-Softwarediensten gewährt.
"Endbenutzer" bezeichnet jede Person, der der Online-Software-Service vom Kunden zur Verfügung gestellt wird und die den Online-Software-Service als Endbenutzer unter der Verantwortung des Kunden nutzen kann.
"Funktionen oder Funktionalitäten" sind die im Online-Software-Service verfügbaren Funktionen oder Funktionalitäten, die im jeweiligen Abonnementplan enthalten sind, wie z. B. (aber nicht ausschließlich) die Anzahl der monatlichen Antworten, die Anzahl der autorisierten Benutzer, die Möglichkeit des White-Labeling und andere für einen bestimmten Abonnementplan spezifische Variablen. Pointerpro behält sich das Recht vor, Features und/oder Funktionalitäten jederzeit hinzuzufügen oder weiterzuentwickeln.
"Höhere Gewalt" bezeichnet die vorübergehende oder dauerhafte Unfähigkeit einer Partei, eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, die auf eine unvermeidbare, unvorhersehbare und äußere Tatsache und/oder einen äußeren Umstand zurückzuführen ist, die bzw. der sich vernünftigerweise der Kontrolle dieser Partei entzieht. Die folgenden nicht erschöpfenden Ereignisse werden von den Vertragsparteien in jedem Fall als höhere Gewalt betrachtet: Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Aufstände oder öffentliche Unruhen, Brände, Embargos oder andere behördliche Maßnahmen, Internetausfälle, Hosting-Ausfälle, Hackerangriffe, Überschwemmungen, Explosionen, Streiks oder soziale Maßnahmen, Pandemien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle außerordentlichen Maßnahmen nationaler und internationaler Einrichtungen zur Abmilderung ihrer schädlichen Auswirkungen) und alle durch ein rechtmäßiges Ereignis höherer Gewalt, eine Liquidation, eine gerichtliche Umstrukturierung oder ein anderes Insolvenzverfahren verursachten Ausfälle eines Dritten, auf den sich Pointerpro bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verlässt.
"Kostenloses Konto" bezeichnet das Konto, auf das der Testnutzer nach Ablauf der Testlaufzeit des Testkontos weiterhin Zugriff hat. Das kostenlose Konto verfügt nur über sehr begrenzte Funktionen und/oder Funktionen, die von Pointerpro nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellt werden, da es keiner Zahlung unterliegt.
"Hosting-Partner" bedeutet derzeit Amazon Web Services EMEA (oder jeder andere Anbieter solcher Hosting-Dienste, den Pointerpro in Zukunft unter Vertrag nehmen könnte).
"Ursprüngliche Laufzeit" bezeichnet die Dauer, für die der Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde, wie im kommerziellen Angebot angegeben.
"Rechte an geistigem Eigentum" bedeutet (nicht abschließende Aufzählung) alle Patente, Marken, Urheberrechte, Rechte an Softwareprogrammen (sowohl im Objekt- als auch im Quellcode), Designrechte, Datenbankrechte, Eigentumsrechte an Know-how, Geschäftsbezeichnungen, Handelsnamen und alle Rechte oder Schutzformen ähnlicher Art oder mit gleichwertiger oder ähnlicher Wirkung wie die vorstehend aufgeführten, die irgendwo auf der Welt bestehen können, sowie alle anderen Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum in einem beliebigen Land und alle bestehenden oder künftigen Anträge auf oder Eintragungen von solchen Rechten.
"Online-Software-Services" bezeichnet die von Pointerpro bereitgestellten Cloud-Services zur Erstellung eines Quiz oder einer Umfrage.
"Parteien" bezeichnet den Kunden (oder den Testnutzer, je nach Fall) und Pointerpro.
"Partei" bezeichnet den Kunden, den Testnutzer oder Pointerpro.
"Datenschutzgesetze" bezeichnet (i) die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("GDPR"), (ii) die Richtlinie (EU) 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation ("Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation"), (iii) das belgische Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und (iv) das belgische Gesetz vom 13. Juni 2005 über elektronische Kommunikation.
"Verlängerungszeitraum" bedeutet die automatische und stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach dem anfänglichen Zeitraum für aufeinander folgende Zeiträume von einem (1) Jahr.
"Dienstleistungsgebühr" bezeichnet die vom Kunden als Entschädigung für die Erbringung der Dienstleistungen zu zahlende Gebühr, wie im kommerziellen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung (je nach Fall) angegeben.
"Dienstleistungen" sind alle zusätzlichen Entwicklungs-, Implementierungs-, Beratungs- und Integrationsdienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anpassungen) oder andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Online-Software-Service, die von Pointerpro für den Kunden erbracht werden, wie sie von Zeit zu Zeit zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden und wie sie im kommerziellen Angebot und/oder in einer Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.
"Leistungsbeschreibung" bezeichnet ein schriftliches, von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichnetes Dokument, das die Parteien von Zeit zu Zeit abschließen können und in dem die von Pointerpro in Verbindung mit dem Online-Software-Service zu erbringenden Leistungen beschrieben werden. Im Falle von begrenzten oder geringfügigen Vereinbarungen kann die Beschreibung solcher Dienste per E-Mail vereinbart werden.
"Abonnementgebühr" bezeichnet die Beträge, die der Kunde für den Zugang zu und die Nutzung des Online-Software-Dienstes sowie für die Wartungs- und Supportleistungen gemäß dem kommerziellen Angebot zu zahlen hat.
"Abonnementplan" bezeichnet das kommerzielle, funktionsbasierte Modell, nach dem der Kunde den Online-Software-Service lizenziert. Jeder Abonnementplan ist mit einer unterschiedlichen Abonnementgebühr verbunden und umfasst unterschiedliche Funktionen und/oder Funktionen, wie im kommerziellen Angebot angegeben.
"Laufzeit" bezeichnet die Gesamtdauer der Vereinbarung, d. h. die Erstlaufzeit sowie jede Verlängerungslaufzeit.
"Testkonto" bezeichnet ein Konto, das ein Testnutzer kostenlos abonniert, das jedoch nur während der Testlaufzeit und nur für eine begrenzte Nutzung des Online-Softwaredienstes (wie in dieser Vereinbarung festgelegt) zur Verfügung steht.
"Testzeitraum" bezeichnet den begrenzten Zeitraum von vierzehn (14) Kalendertagen (oder einen anderen Zeitraum, der dem Testnutzer von Pointerpro schriftlich mitgeteilt wird) für die Nutzung des Online-Software-Service im Rahmen eines Testkontos.
"Testnutzer" bezeichnet eine juristische Person, die kein Kunde ist, bisher kein Testnutzer war und ein kostenloses Testkonto gemäß den Bedingungen des Vertrags abonniert.
3. Lizenz
3.1 Vorbehaltlich der Vertragsbedingungen und der fristgerechten Zahlung der Abonnementgebühren gewährt Pointerpro dem Kunden eine persönliche, eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz ohne das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen zur Nutzung des Online-Software-Dienstes durch seine autorisierten Benutzer für seine internen Geschäftszwecke und zur Bereitstellung des Online-Software-Dienstes an die Endbenutzer. Falls gemäß dem jeweiligen Abonnementplan anwendbar, umfasst das Vorstehende auch das Recht, den Endnutzern eine White-Label-Version des Online-Software-Dienstes zur Verfügung zu stellen.
3.2 In Bezug auf Testkonten wird dem Testnutzer ein begrenztes, widerrufliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Online-Softwareservices während des Testzeitraums und vorbehaltlich der fortgesetzten Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Testnutzer gewährt, wobei dem Testnutzer während des Testzeitraums keine Abonnementgebühren berechnet werden. Der Umfang des Rechts des Testbenutzers zur Nutzung des Online-Software-Dienstes wird von Pointerpro nach eigenem Ermessen festgelegt und ist auf die von Pointerpro im Online-Software-Dienst zur Verfügung gestellten Funktionen und Funktionen beschränkt. Pointerpro ist jederzeit berechtigt, den Umfang der Rechte des Testnutzers zu ändern.
3.3 Der Umfang der im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen ist auf den in der Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Umfang beschränkt. In keinem Fall werden im Rahmen dieser Vereinbarung implizite Lizenzen gewährt.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze in Bezug auf die Nutzung des Online-Software-Dienstes einzuhalten, einschließlich der geltenden Datenschutz- und Geheimhaltungsgesetze. Der Kunde erkennt an, dass der Online-Softwareservice Verschlüsselung enthalten kann und dementsprechend Export- oder anderen Beschränkungen unterliegen kann.
3.5 Sofern und soweit es nicht durch diesen Vertrag oder nach geltendem Recht gestattet ist, darf der Kunde weder direkt noch indirekt (beispielsweise, aber nicht ausschließlich, durch die Handlungen seiner autorisierten Benutzer, Endbenutzer, Agenten, Auftragnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer oder allgemein durch andere Dritte): (i) ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Pointerpro abgeleitete Werke auf der Grundlage des Online-Software-Dienstes zu arrangieren oder zu erstellen; (ii) den Online-Software-Dienst abzutreten, zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu übertragen, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu belasten oder anderweitig mit ihm zu handeln oder ihn zu belasten, oder den Online-Software-Dienst im Namen eines Dritten zu nutzen oder einem Dritten zur Verfügung zu stellen, noch einem Dritten zu gestatten, dies zu tun; (iii) den Online-Software-Dienst oder Teile davon zu kopieren, zu vervielfältigen, zurückzuentwickeln, zurückzukompilieren, zu disassemblieren, aufzuzeichnen oder anderweitig zu reproduzieren, oder (iv) Urheberrechts- oder andere Eigentumsvermerke auf dem Online-Software-Dienst zu entfernen oder zu verändern.
3.6 Der Kunde erkennt an, dass sowohl bei der Nutzung der Online-Software-Dienste als auch bei der Ausgabe dieser Dienste Empfehlungen enthalten sein können. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, trägt der Kunde die volle und alleinige Verantwortung für die Nutzung und/oder Umsetzung solcher Empfehlungen.
4. Abonnement-Pläne
4.1 Der Online-Softwareservice wird im Rahmen verschiedener Abonnementpläne bereitgestellt, die zwischen den Parteien vereinbart wurden. Jeder Abonnementplan beinhaltet den Zugang zu unterschiedlichen Leistungsmerkmalen und/oder Funktionalitäten. Der Kunde ist berechtigt, diese Funktionen und Funktionalitäten gemäß dem jeweiligen Abonnementplan (der im kommerziellen Angebot angegeben ist) oder gemäß der nachstehenden Klausel 4.2 zu nutzen.
4.2 Wenn der Kunde zusätzliche Funktionen und/oder Funktionalitäten nutzen möchte, die nicht im jeweiligen Abonnementplan enthalten sind, kann er jederzeit den Erwerb von Add-Ons zu seinem Abonnementplan beantragen, wofür die Parteien ein zusätzliches kommerzielles Angebot unterzeichnen (oder abonnieren) müssen. Auf Anfrage teilt Pointerpro dem Kunden mit, welche Add-Ons verfügbar sind und welche Kosten dafür anfallen.
4.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass bestimmte Daten oder Ergebnisse, die aus der Nutzung des Online-Software-Dienstes resultieren (wie z. B., aber nicht ausschließlich, Endbenutzerantworten) und die über die im jeweiligen Abonnementplan vorgesehenen Grenzen hinausgehen, dem Kunden nur zur Verfügung stehen, wenn der jeweilige Abonnementplan entsprechend erweitert wird.
5. Nutzungskontrolle
Pointerpro ist berechtigt, die Nutzung des Online-Softwareservices durch den Kunden, die autorisierten Benutzer und/oder die Endbenutzer zu überwachen und zu überprüfen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überwachung der Nutzung der jeweiligen Features und Funktionalitäten und Add-Ons), um die Online-Softwareservices und/oder Dienstleistungen zu verbessern.
6. Dienstleistungen
6.1 Der Vertrag kann vorsehen, dass Pointerpro bestimmte Dienstleistungen für den Kunden erbringt. In einem solchen Fall werden der Umfang der Dienstleistungen sowie die entsprechenden Gebühren in einem kommerziellen Angebot oder einer Leistungsbeschreibung aufgeführt.
6.2 Pointerpro erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in völliger Unabhängigkeit und plant seine Aktivitäten nach eigenem Ermessen. Diese Unabhängigkeit ist ein wesentliches Element des Vertrags, ohne das die Parteien den Vertrag nicht geschlossen hätten.
6.3 Während der Erbringung der Dienste behält sich Pointerpro das Recht vor, die an der Erbringung der Dienste beteiligten Ressourcen und Mitarbeiter nach eigenem Ermessen neu zuzuweisen oder zu entfernen.
6.4 Pointerpro verpflichtet sich, die Dienste nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen, übernimmt jedoch keinerlei Garantie dafür, dass die Dienste genau dem vom Kunden gewünschten Zweck dienen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er mit Pointerpro nach bestem Wissen und Gewissen zusammenarbeiten muss, um Pointerpro die ordnungsgemäße, rechtzeitige und effiziente Erbringung der Dienste zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde Pointerpro alle notwendigen und/oder nützlichen Informationen sowie alle von Pointerpro ausdrücklich angeforderten Informationen und Daten zur Verfügung. Der Kunde stellt Pointerpro diese Informationen und Daten in einem gängigen und lesbaren Format oder in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen spezifischen Format zur Verfügung.
6.5 Der Kunde erkennt an, dass die Dienstleistungen Ratschläge und Empfehlungen beinhalten können. Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, trägt der Kunde die volle und alleinige Verantwortung für die Nutzung und/oder Umsetzung solcher Ratschläge und/oder Empfehlungen.
7. Kundendaten
7.1 Der Kunde ist jederzeit allein verantwortlich und haftbar für die Richtigkeit und Angemessenheit der von den autorisierten Benutzern oder den Endbenutzern (je nach Fall) eingegebenen Kundendaten. Pointerpro haftet in keinem Fall für Schäden oder Verbindlichkeiten, die sich aus der Eingabe falscher oder unzureichender Kundendaten in den Online-Software-Service ergeben.
7.2 Alle Kundendaten bleiben das ausschließliche Eigentum des Kunden. Der Kunde gewährt Pointerpro hiermit für die Dauer der Laufzeit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite, nicht widerrufbare, unterlizenzierbare, übertragbare und unbefristete Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Speicherung, Änderung, Übertragung und Anzeige dieser Kundendaten (einschließlich aller anderen über die Online-Software-Dienste bereitgestellten, übertragenen oder hochgeladenen Inhalte und Informationen) ausschließlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag und zur Verbesserung der Funktion und Bereitstellung des Online-Software-Dienstes zum Vorteil des Kunden. Pointerpro darf keine Kundendaten verkaufen oder die Kundendaten für Marketingzwecke oder andere Zwecke als die Erfüllung des Vertrags verwenden.
7.3 Der Kunde garantiert Pointerpro, dass die Kundendaten zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit (i) keine Rechte an geistigem Eigentum oder andere gesetzliche Rechte Dritter verletzen und (ii) nicht gegen die Bestimmungen von Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften in allen Rechtsordnungen und unter allen anwendbaren Gesetzen verstoßen.
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er die alleinige Verantwortung für die Kundendaten trägt, die über den Online-Software-Service verbreitet werden oder zugänglich sind. Pointerpro ist in keinem Fall verantwortlich oder haftbar für solche Kundendaten. Insbesondere sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass über den Online-Software-Service keine Kundendaten verbreitet werden, die in irgendeiner Weise: (i) gegen geltendes lokales, bundesstaatliches, nationales, regionales oder internationales Recht, Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften verstoßen; (ii) illegal, kriminell, irreführend, betrügerisch oder in sonstiger Weise ungesetzlich, schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, unerlaubt, gewalttätig, verleumderisch, vulgär, obszön, die Privatsphäre anderer verletzend, hasserfüllt, rassistisch, ethnisch oder in sonstiger Weise verwerflich sind oder (iii) den Namen, den Ruf oder den Firmenwert von Pointerpro negativ beeinflussen oder widerspiegeln, selbst wenn dies potenziell möglich ist.
7.4 Erhält Pointerpro Kenntnis von einem Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Artikel 7, wird Pointerpro den Kunden darüber informieren, zum Beispiel per E-Mail. Nach dieser Benachrichtigung wird der Kunde den verletzenden Teil der Kundendaten unverzüglich selbst entfernen (sofern technisch möglich) oder Pointerpro ermächtigen, die betreffenden Kundendaten zu entfernen oder zu sperren.
Wenn der Kunde die rechtsverletzenden Kundendaten nicht innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach der Benachrichtigung durch Pointerpro löscht oder Pointerpro die Löschung gestattet, hat Pointerpro das Recht, (i) die betreffenden Kundendaten zu entfernen oder zu sperren und/oder (ii) die Vereinbarung sofort zu kündigen (oder alternativ, nach Ermessen von Pointerpro, jeglichen Zugang zu und die Nutzung des Online-Software-Dienstes zu verweigern oder auszusetzen), wenn ein wesentlicher Verstoß vorliegt, ohne dass irgendwelche Formalitäten erforderlich sind und unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Pointerpro gemäß dieser Vereinbarung oder nach geltendem Recht zur Verfügung stehen.
8. Komponenten und Hosting von Drittanbietern
8.1 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Nutzung des Online-Software-Dienstes eine geeignete Hardware (moderner Laptop oder Desktop) und eine stabile Internetverbindung benötigt. Der Kunde ist zu jeder Zeit allein verantwortlich für den Erwerb und die Aufrechterhaltung - für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit - der vorgenannten Geräte und Infrastruktur. Falls zusätzliche und/oder spezielle Hardware erforderlich ist, wird dies im kommerziellen Angebot angegeben.
8.2 Der Online-Software-Service wird von Pointerpro in den Rechenzentren des Hosting-Partners gehostet. Der Kunde sichert zu, dass er die geltenden Geschäftsbedingungen des Hosting-Partners akzeptiert, die dem Kunden von Pointerpro oder dem Hosting-Provider (je nach Fall) zur Verfügung gestellt werden. Die aktuelle Version der geltenden Bedingungen ist auf https://aws.amazon.com/service-terms/ zu finden . Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass sich der Hosting-Partner das Recht vorbehält, diese Bedingungen (einschließlich des Hyperlinks zu diesen Bedingungen) einseitig zu ändern. Daher empfiehlt Pointerpro dem Kunden nachdrücklich, die Geschäftsbedingungen des Hosting-Partners regelmäßig auf Aktualisierungen zu überprüfen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, gelten für die Hosting-Dienste ausschließlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Hosting-Partners, und (ohne Einschränkung) alle Garantien, Entschädigungen sowie Wartungs- und Supportleistungen, die Pointerpro im Rahmen dieser Vereinbarung in Bezug auf den Online-Software-Service erbringt, gelten nicht für solche Hosting-Dienste (sofern nicht ausdrücklich schriftlich von Pointerpro vereinbart).
8.3 Pointerpro übernimmt keinerlei Garantie, weder direkt noch indirekt, ausdrücklich oder stillschweigend, für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Software-Service. Pointerpro unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um die Verfügbarkeit des Online-Software-Dienstes zu gewährleisten. Pointerpro ist in keinem Fall verantwortlich und/oder haftbar für Ausfallzeiten, die durch den Hosting-Provider verursacht werden. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der Online-Software-Services aufgrund eines Fehlers oder einer Fahrlässigkeit von Pointerpro gelten die Bestimmungen von Artikel 20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Haftung.
8.4 Der Kunde erkennt an, dass die Hosting-Dienste und die Online-Software-Dienste während geplanter Wartungsarbeiten von Pointerpro oder dem Hosting-Anbieter möglicherweise nicht verfügbar sind. Soweit dies möglich ist, werden geplante Wartungsarbeiten von Pointerpro außerhalb von Werktagen durchgeführt, und Pointerpro wird den Kunden so bald wie möglich über geplante Wartungsarbeiten informieren.
8.5 Pointerpro behält sich das Recht vor, jederzeit ungeplante Wartungsarbeiten durchzuführen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen, die eine sofortige Wartung erfordern, erforderlich ist. Pointerpro oder der Hosting-Partner können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus einer solchen Nichtverfügbarkeit des Online-Software-Service resultieren.
8.6 Wenn und soweit zwischen den Parteien bestimmte Service-Levels vereinbart wurden, werden diese Service-Levels im kommerziellen Angebot und/oder in jeder anderen anwendbaren Service-Level-Vereinbarung angegeben, die zwischen den Parteien geschlossen werden kann.
9. Geistige Eigentumsrechte
Pointerpro ist und bleibt der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dem Online-Software-Service und den Diensten (einschließlich aller neuen Versionen, Updates, Anpassungen, Erweiterungen, Änderungen oder Verbesserungen, die am Online-Software-Service oder den Diensten vorgenommen werden). Mit Ausnahme der gemäß Artikel 3 dieser Bedingungen gewährten eingeschränkten Lizenz werden dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag keine weiteren Rechte in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte von Pointerpro gewährt oder übertragen. Durch diesen Vertrag werden dem Kunden oder einem Dritten keinerlei Titel oder Eigentumsrechte oder geistige Eigentumsrechte an den Online-Softwarediensten oder den Diensten übertragen. Der Kunde erwirbt in keiner Weise Titel, Eigentumsrechte, Urheberrechte, geistige Eigentumsrechte oder andere Eigentumsrechte jeglicher Art an den Online-Softwarediensten oder -diensten. Der Kunde verpflichtet sich, keine Eigentumskennzeichnung, einschließlich Marken- oder Urheberrechtsvermerke, auf oder in den Online-Software-Diensten zu entfernen, zu unterdrücken oder in irgendeiner Weise zu verändern, die während des Betriebs oder auf Medien sichtbar sind. Alle Kundendaten verbleiben gemäß Artikel 7 der vorliegenden Geschäftsbedingungen im Eigentum des Kunden.
10. Vertraulichkeit
10.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei während der gesamten Vertragsdauer sowie für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrags vertraulich zu behandeln und weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben oder für einen nicht ausdrücklich durch den Vertrag genehmigten Zweck zu verwenden. Vertrauliche Informationen bleiben stets Eigentum der offenlegenden Partei, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2 Pointerpro ist berechtigt, vertrauliche Informationen des Kunden an seine Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Erbringung der Dienste und Online-Software-Services und -Dienstleistungen für den Kunden erforderlich ist und soweit diese Dritten zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
10.3 Der Kunde wird vertrauliche Informationen von Pointerpro nur in dem Umfang an Dritte weitergeben, in dem Pointerpro dies ausdrücklich schriftlich gestattet hat, und sofern diese Dritten durch eine Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden sind, die mindestens dieselben Beschränkungen vorsieht wie dieser Artikel 10 der vorliegenden Bedingungen.
11. Privatsphäre und Datenschutz
11.1 Die Parteien werden bei der Durchführung des Vertrags stets die Datenschutzgesetze für die Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten.
11.2 Der Kunde sichert Pointerpro insbesondere zu, dass er rechtlich befugt ist, personenbezogene Daten, die Pointerpro im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf personenbezogene Daten, die von den autorisierten Benutzern oder Endbenutzern bei der Nutzung des Online-Software-Dienstes offengelegt werden), offenzulegen, und dass der Kunde über eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten und die Offenlegung dieser personenbezogenen Daten gegenüber Pointerpro in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen verfügt. Der Kunde verpflichtet sich, alle betroffenen Personen über diese Verarbeitungstätigkeiten durch den Kunden und/oder Pointerpro (soweit zutreffend) in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen ausreichend zu informieren.
11.3 Pointerpro verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur für die Durchführung dieses Vertrags und in Übereinstimmung mit der in Anhang 1 dieser Bedingungen enthaltenen Datenverarbeitungsvereinbarung.
12. Ansprüche Dritter
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, Pointerpro von allen Ansprüchen und Verfahren Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Kunden ergeben, die gegen diese Vereinbarung und/oder andere geltende rechtliche Verpflichtungen verstößt. Unter anderem stellt der Kunde Pointerpro von allen Ansprüchen von Endnutzern oder sonstigen Dritten frei, die sich aus einer unsachgemäßen oder rechtswidrigen Nutzung des Online-Software-Dienstes, einer Verletzung der Datenschutzgesetze, einer Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum Dritter und/oder sonstiger Rechte dieser Dritten durch den Kunden oder seine autorisierten Nutzer ergeben.
12.2 Diese Freistellungsverpflichtung deckt alle direkten und indirekten Schäden ab, die Pointerpro (einschließlich seiner Vertreter, Auftragnehmer, Direktoren, Mitarbeiter oder Repräsentanten) infolge von Ansprüchen Dritter erleidet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verluste, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), Rufschädigung usw.
13. Gebühren
13.1 Die Abonnementgebühr und die Servicegebühr entsprechen den Angaben im kommerziellen Angebot und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und/oder andere Steuern und Abgaben sowie ohne Kosten und Ausgaben (wie z. B. Versicherungen, Rechtsberatung, Verwaltung usw.), die von Pointerpro (falls zutreffend) gesondert in Rechnung gestellt werden können.
13.2 Die Abonnementgebühr unterliegt einer jährlichen Indexierung. In Ermangelung einer Vereinbarung zwischen den Parteien über die Art und Weise der Indexierung des Abonnementpreises ist Pointerpro berechtigt, 80 % des Betrags des Abonnementpreises nach der folgenden Formel zu ändern:
F = F0 x (0,2 + L1/LO x 0,8), wobei:
F = Neue Gebühr;
F0 = Ursprüngliche Gebühr für die Erstlaufzeit;
L0 = Ursprüngliche Lohnkosten gemäß dem von der belgischen Organisation Agoria für den Monat vor dem Datum des Inkrafttretens veröffentlichten Lohnindex für Unternehmen des digitalen Sektors.
L1 = Neue Lohnkosten gemäß dem vorgenannten Lohnindex für das Jahr, in dem die Indexierung erfolgt.
Pointerpro teilt dem Kunden die neue Abonnementgebühr mit, die dann für die Verlängerungsperiode gilt.
14. Rechnungsstellung und Zahlung der Abonnementgebühr
14.1 Der Kunde zahlt die Abonnementgebühr im Voraus entweder (i) jährlich oder (ii) monatlich, wie im jeweiligen kommerziellen Angebot vereinbart.
14.2 Die Zahlung der Abonnementgebühr kann entweder (i) per Kreditkarte oder (ii) per Überweisung auf das im kommerziellen Angebot und/oder in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankkonto von Pointerpro erfolgen. Die zwischen den Parteien vereinbarte Zahlungsmethode wird in dem jeweiligen kommerziellen Angebot angegeben.
14.3 Der Kunde erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Vorauszahlungen im Rahmen dieses Vertrags endgültig und nicht rückzahlbar sind. Unbeschadet der Rechte des Kunden nach geltendem Recht im Falle einer Kündigung aufgrund einer vorsätzlichen Verletzung, eines vorsätzlichen Fehlverhaltens oder einer groben Fahrlässigkeit von Pointerpro hat der Kunde im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Abonnementgebühren oder Dienstleistungsentgelte.
14.4 Zahlung per Kreditkarte
14.4.1 Falls die Parteien eine jährliche Vorauszahlung der Abonnementgebühr per Kreditkarte vereinbart haben, zahlt der Kunde die erste jährliche Abonnementgebühr für die erste Laufzeit vor dem Datum des Inkrafttretens per Kreditkarte. Bei einer Verlängerung des Vertrages gemäß Artikel 17.2 dieser Bedingungen vereinbaren die Parteien, dass die Abonnementgebühr für eine Verlängerungsperiode automatisch fünf (5) Werktage vor dem ersten Tag der Verlängerungsperiode von der Kreditkarte des Kunden abgebucht wird. Nach Zahlungseingang wird Pointerpro dem Kunden die entsprechende Rechnung ausstellen.
14.4.2 Falls die Parteien eine monatliche Vorauszahlung der Abonnementgebühr per Kreditkarte vereinbart haben, wird der Kunde die erste monatliche Abonnementgebühr vor dem Datum des Inkrafttretens per Kreditkarte bezahlen. Die Parteien vereinbaren, dass die folgenden monatlichen Abonnementgebühren für die anfängliche Vertragslaufzeit automatisch fünf (5) Arbeitstage vor dem ersten Tag des nächsten Monats von der Kreditkarte des Kunden abgebucht werden. Bei einer Verlängerung des Vertrages gemäß Artikel 17.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren die Parteien ausdrücklich die Fortführung dieser monatlichen Abbuchung von der Kreditkarte des Kunden. Nach Zahlungseingang wird Pointerpro eine entsprechende Rechnung ausstellen.
14.4.3 Sollte Pointerpro keine Vorauszahlung der Abonnementgebühr gemäß den Bestimmungen von Artikel 14.4 der vorliegenden Bedingungen erhalten, behält sich Pointerpro das Recht vor, die Nutzung und den Zugriff auf den Online-Software-Service durch den Kunden sowie die Erbringung sämtlicher Dienste bis zum Eingang der vollständigen Zahlung (einschließlich etwaiger Zinsen und Schadensersatz) auszusetzen.
14.5 Zahlung per Banküberweisung
14.5.1 Falls die Parteien eine jährliche Vorauszahlung der Abonnementgebühr per Überweisung vereinbart haben, wird der Kunde die jährliche Abonnementgebühr innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum in voller Höhe bezahlen.
15. Rechnungsstellung und Zahlung der Gebühren für die Dienste
15.1 Umfasst der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen durch Pointerpro, wird dem Kunden das vereinbarte Dienstleistungshonorar gemäß den Bedingungen der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder des kommerziellen Angebots gesondert in Rechnung gestellt.
15.2 Jede Rechnung über die Dienstleistungsgebühr ist vom Kunden innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum in voller Höhe zu zahlen.
16. Allgemeine Rechnungsstellung & Zahlungsverzug
16.1 Rechnungen werden von Pointerpro an den Kunden im PDF-Format an die im kommerziellen Angebot angegebene E-Mail-Adresse des Kunden gesendet. Der Kunde erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass eine solche Mitteilung per E-Mail eine offizielle und formelle Zahlungsaufforderung darstellt. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, sendet Pointerpro keine physischen Kopien der Rechnungen an die Adresse des Kunden.
16.2 Jede Anfechtung einer Rechnung von Pointerpro muss Pointerpro innerhalb von acht (8) Kalendertagen ab dem Datum des Eingangs der betreffenden Rechnung über invoices@pointerpro.com mitgeteilt werden. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht innerhalb der vorgenannten Frist bestritten hat, wird unwiderruflich davon ausgegangen, dass er die betreffende Rechnung vollständig akzeptiert hat. Die Anfechtung eines Teils einer Rechnung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, den nicht angefochtenen Betrag der Rechnung zu zahlen.
16.3 Alle Zahlungen im Rahmen dieses Vertrages sind in der im Vertrag angegebenen Währung zu leisten und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und/oder anderer Steuern und Abgaben sowie etwaiger Kosten und Auslagen (z. B. Versicherung, Rechtsberatung, Verwaltung usw.), die von Pointerpro (gegebenenfalls) gesondert in Rechnung gestellt werden.
16.4 Alle im Rahmen des Vertrags an Pointerpro zu zahlenden Beträge sind ohne das Recht auf Aufrechnung oder Gegenforderung und frei von jeglichen Abzügen oder Einbehalten zu zahlen, es sei denn, diese sind gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, Pointerpro die zusätzlichen Beträge zu zahlen, die erforderlich sind, damit die von Pointerpro erhaltenen Nettobeträge nach allen Abzügen und Einbehalten nicht geringer sind als die Zahlungen, die ohne diese Abzüge oder Einbehalte erfolgt wären.
16.5 Bezahlt der Kunde eine Rechnung (ganz oder teilweise) nicht bis zum Fälligkeitsdatum oder zahlt er einen anderen fälligen Betrag an Pointerpro nicht rechtzeitig, so schuldet der Kunde Pointerpro automatisch und ohne vorherige Ankündigung (i) Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von einem Prozent (1 %) pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der vollständigen Zahlung bei Pointerpro und (ii) eine pauschale Entschädigung in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) des ausstehenden Betrags mit einem Mindestbetrag von zweihundertfünfzig Euro (€ 250,00) für die mit der Beeinträchtigung des Cashflows von Pointerpro verbundenen Kosten als pauschalen Schadensersatz. Dieser Artikel 16.5. gilt unbeschadet aller anderen (gesetzlichen) Rechte, die Pointerpro infolge einer verspäteten, unvollständigen oder nicht erfolgten Zahlung durch den Kunden hat und geltend machen kann.
16.6 Pointerpro ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, wenn der Kunde mit einer (Zahlungs-)Verpflichtung aus dem Vertrag in Verzug ist oder wenn der Kunde nachweislich zahlungsunfähig ist.
16.7 Teilzahlungen werden von Pointerpro unbeschadet akzeptiert und werden (in der jeweiligen Reihenfolge) auf (i) fällige Zinsen, (ii) pauschalen Schadensersatz und (iii) unbezahlte Rechnungen angerechnet.
16.8 Die verspätete, unvollständige oder nicht erfolgte Zahlung einer Rechnung hat zur Folge, dass alle anderen Rechnungen, für die ein bestimmtes Zahlungsziel vereinbart wurde, sofort fällig und zahlbar werden, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf.
16.9 Tritt während der Laufzeit des Vertrags ein Ereignis ein, insbesondere die nicht (rechtzeitige) Begleichung einer oder mehrerer Rechnungen oder die Tatsache, dass der Kunde oder seine Vermögenswerte gepfändet werden, das für Pointerpro begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lässt, ist Pointerpro berechtigt, für die weitere Erfüllung des Vertrags eine (zusätzliche) Vorauszahlung zu verlangen oder Garantien zu fordern.
17. Laufzeit & Beendigung
17.1 Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt für die im kommerziellen Angebot angegebene Anfangslaufzeit. Während der anfänglichen Laufzeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden, außer in Anwendung der Artikel 17.3., 17.5. und 17.6. der vorliegenden Bedingungen.
17.2 Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch und stillschweigend um weitere Verlängerungslaufzeiten, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei schriftlich (oder im Falle der Zahlung per Kreditkarte durch Anklicken im Online-Software-Service) ihre Absicht mit, den Vertrag nicht zu verlängern. Diese Mitteilung muss spätestens einen (1) Monat vor dem Ende der Erstlaufzeit oder der dann laufenden Verlängerungslaufzeit erfolgen.
17.3 Die Parteien können die Vereinbarung jederzeit in gegenseitigem schriftlichen Einvernehmen kündigen.
17.4 Im Falle einer Testlaufzeit endet das Testkonto automatisch am Ende der Testlaufzeit. Der Testnutzer hat jedoch weiterhin Zugang zu einem kostenlosen Konto. Im Falle einer Umwandlung in einen kostenpflichtigen Abonnementplan wird der Testnutzer zum Kunden und ist somit zur Zahlung der entsprechenden Abonnementgebühr und zur Einhaltung aller Bedingungen dieses Vertrags verpflichtet.
17.5 Jede Partei kann die gesamte Vereinbarung oder einen Teil davon ohne vorherige gerichtliche Intervention sofort kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein und unbeschadet ihrer Rechte auf Schadenersatz und aller anderen Rechte, Rechtsmittel und/oder Ansprüche, die ihr gesetzlich zustehen, wenn sie der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zukommen lässt, wenn: (i) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine Bestimmung der Vereinbarung begeht und diesen wesentlichen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über den wesentlichen Verstoß behebt, oder (ii) die andere Partei zahlungsunfähig wird, einem freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs-, Insolvenz- oder ähnlichen Verfahren unterliegt oder anderweitig liquidiert wird oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt.
17.6 Unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsmittel, die Pointerpro zur Verfügung stehen, ist Pointerpro berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass eine vorherige förmliche Mitteilung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist und ohne dass eine Entschädigung fällig wird, wenn: (i) der Kunde gegen die Bedingungen des Hosting-Partners oder die anwendbare Software Dritter verstößt; (ii) der Kunde die geistigen Eigentumsrechte von Pointerpro (ausdrücklich einschließlich der Lizenzerteilung gemäß Artikel 3 der vorliegenden Bedingungen) oder vertrauliche Informationen verletzt; (iii) der Kunde Pointerpro einen Imageschaden zugefügt hat; oder (iv) der Kunde die von Pointerpro gemäß Artikel 16.9. der vorliegenden Bedingungen geforderte Vorauszahlung nicht leistet. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch Pointerpro aus einem der vorgenannten Gründe schuldet der Kunde Pointerpro eine pauschale Entschädigung in Höhe von fünftausend Euro (€ 5.000,00), unbeschadet des Rechts von Pointerpro, einen höheren Betrag zu fordern, falls der tatsächlich entstandene Schaden diese pauschale Entschädigung übersteigt.
18. Folgen der Beendigung
18.1 Bei Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer: (i) ist der Kunde verpflichtet, Pointerpro unverzüglich alle im Rahmen dieses Vertrags fälligen und zahlbaren Beträge bis einschließlich des Datums des Ablaufs der Erstlaufzeit oder der laufenden Verlängerungslaufzeit zu zahlen; (ii) erlöschen alle dem Kunden gewährten Lizenzen automatisch; (iii) jede Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der jeweiligen Partei befinden, zurückzugeben (oder alternativ alle Kopien davon zu vernichten, die nicht zurückgegeben werden können, und der anderen Partei schriftlich zu bestätigen, dass diese Kopien vernichtet wurden), es sei denn, dies ist erforderlich, um geltende gesetzliche oder buchhalterische Aufbewahrungspflichten zu erfüllen, und auf schriftliche Aufforderung der anderen Partei.
19. Garantie
19.1 Pointerpro stellt den Online-Software-Service und die Dienste nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung, garantiert jedoch in keiner Weise, dass der Online-Software-Service und/oder die Dienste genau dem vom Kunden beabsichtigten Zweck dienen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Online-Software-Dienst und die Dienste "wie besehen" bereitgestellt werden.
19.2 Mit Ausnahme der vorstehenden Gewährleistung und im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang gibt Pointerpro keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf irgendeine Angelegenheit im Rahmen dieser Vereinbarung ab (einschließlich der Online-Software-Dienste und Services), und Pointerpro lehnt jegliche ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen ab, einschließlich (ohne Einschränkung) jeglicher stillschweigenden Gewährleistungen in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Daten, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Marktgängigkeit oder die wirtschaftliche Rentabilität.
20. Begrenzung der Haftung
20.1 Vorbehaltlich des nach geltendem Recht maximal zulässigen Umfangs und außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Pointerpro oder seiner Erfüllungsgehilfen übersteigt die maximale Gesamthaftung von Pointerpro im Rahmen des Vertrags, sowohl aus Vertrag als auch aus unerlaubter Handlung, pro Ereignis (oder einer Reihe von zusammenhängenden Ereignissen) und pro Vertragsjahr nicht den Betrag, der der in diesem Vertragsjahr gezahlten Abonnement- und (soweit zutreffend) Servicegebühr entspricht.
20.2 Der Testnutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Pointerpro vorbehaltlich des nach geltendem Recht maximal zulässigen Umfangs im Rahmen dieser Vereinbarung keinerlei Haftung in Bezug auf Testkonten übernimmt, da Testnutzer keine Gebühren zahlen.
20.3 Vorbehaltlich des größtmöglichen Umfangs, der nach geltendem Recht zulässig ist, und außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Pointerpro oder seiner Beauftragten haftet Pointerpro im Rahmen des Vertrags nicht für indirekte Schäden, Strafschadensersatz, besondere Schäden, Folgeschäden oder ähnliche Schäden (einschließlich Schäden für entgangenen Gewinn, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Geschäftseinbußen, Verlust von Daten, Verlust von Kunden und Verträgen, Verlust des Firmenwerts, Kosten für die Beschaffung von Ersatzgütern oder -dienstleistungen und Reputationsschäden), unabhängig davon, ob diese Schäden auf Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderen Gründen beruhen.
20.4 Pointerpro haftet in keiner Weise, weder vertraglich noch außervertraglich, für die Einstellung einer älteren Version des Online-Software-Dienstes oder für Schäden, die durch die missbräuchliche (oder über den Rahmen hinausgehende) Nutzung des Online-Software-Dienstes entstehen.
20.5 Die Parteien vereinbaren, die außervertragliche Haftung der Mitarbeiter und Führungskräfte von Pointerpro für Schäden aus der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kunden auszuschließen. Der Kunde verzichtet im Rahmen des geltenden Rechts ausdrücklich auf sein Recht, von den Mitarbeitern und Geschäftsführern von Pointerpro Ersatz für solche Schäden zu verlangen.
21. Abwerbeverbot
21.1 Während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren danach ist es dem Kunden untersagt, (direkt oder indirekt) von Pointerpro angestellte oder beauftragte Agenten, Auftragnehmer, Mitarbeiter oder Vertreter, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags eingeführt wurden, einzustellen oder zu beschäftigen, es sei denn, Pointerpro hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel durch den Kunden zahlt der Kunde an Pointerpro einen Betrag in Höhe des Sechsfachen der monatlichen Bruttovergütung, die Pointerpro dem betreffenden Agenten, Auftragnehmer, Angestellten oder Vertreter gezahlt hat, unbeschadet des Rechts von Pointerpro, gerichtliche Schritte einzuleiten und/oder einen höheren Betrag zu fordern, falls der Pointerpro tatsächlich entstandene Schaden den vorgenannten Betrag übersteigt.
22. Sonstiges
22.1 Vollständige Vereinbarung - Die Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Absprache zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Erklärungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusagen oder Vereinbarungen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung enthalten sind, haben keinen Einfluss auf die ausdrücklichen Bedingungen und Bestimmungen der Vereinbarung und können nicht zur Auslegung, Änderung oder Einschränkung derselben herangezogen werden. Die Bedingungen des Abkommens können nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Vertragsparteien unterzeichnet wurde.
22.2 Salvatorische Klausel - Die Parteien sind davon überzeugt, dass alle Artikel des Vertrages in allen ihren Aspekten gültig und rechtsverbindlich sind. Ist jedoch einer oder mehrere Artikel (ganz oder teilweise) nichtig oder ungültig, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Artikel des Vertrages. Artikel, die nichtig oder ungültig sind, bleiben im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang verbindlich. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Artikel durch gültige Artikel zu ersetzen, die so weit wie möglich den Absichten der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens entsprechen.
22.3 Kein Verzicht - Eine unterlassene oder verspätete Ausübung von Rechten aus dem Vertrag durch Pointerpro, eine einmalige oder teilweise Ausübung von Rechten aus dem Vertrag oder eine teilweise oder ausbleibende Reaktion von Pointerpro im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags hat weder einen (ausdrücklichen oder stillschweigenden, vollständigen oder teilweisen) Verzicht zur Folge noch kann sie als Verzicht ausgelegt werden, noch schließt sie die weitere Ausübung dieser Rechte aus.
Jeder Verzicht von Pointerpro auf ein Recht muss ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Bei einem ausdrücklichen schriftlichen Verzicht von Pointerpro auf ein Recht nach einem bestimmten Versäumnis des Kunden kann dieser Verzicht vom Kunden nicht zugunsten eines neuen Versäumnisses, das dem vorangegangenen ähnlich ist, oder zugunsten einer anderen Art von Versäumnis/Verletzung geltend gemacht werden.
22.4 Überleben - Die Bestimmungen der Vereinbarung, die ausdrücklich oder implizit dafür vorgesehen sind, das Ende der Vereinbarung zu überdauern, überdauern den Ablauf oder die Beendigung der Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte, vertrauliche Informationen und Haftungsbeschränkungen.
22.5 Abtretung - Pointerpro kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abtreten, übertragen und/oder untervergeben. Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche und ausdrückliche Zustimmung von Pointerpro abzutreten oder anderweitig zu übertragen.
22.6 Höhere Gewalt oder Änderung der Umstände - Keine der Parteien ist verantwortlich oder haftbar für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung, die sich aus einem Ereignis höherer Gewalt ergeben oder dadurch verursacht werden. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss die andere Partei unverzüglich und in jedem Fall spätestens achtundvierzig (48) Stunden, nachdem sie von dem Ereignis höherer Gewalt Kenntnis erlangt hat (oder achtundvierzig Stunden nach dem Zeitpunkt, ab dem die genannte Partei vernünftigerweise nicht mehr behaupten kann, keine Kenntnis von dem Ereignis höherer Gewalt gehabt zu haben), schriftlich (auch per E-Mail) davon in Kenntnis setzen und ihre Gründe dafür darlegen.
Im Falle höherer Gewalt kann Pointerpro nach eigenem Ermessen, ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention und ohne Regressanspruch: (i) ein funktionales Äquivalent vorschlagen, (ii) die Ausführung des Vertrags vorübergehend aussetzen oder (iii) den Vertrag einseitig und außergerichtlich kündigen, wenn der Vertrag aufgrund höherer Gewalt länger als drei (3) Monate nicht ausgeführt werden kann.
Im Falle einer Änderung der Umstände kann Pointerpro die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen und den Kunden auffordern, den Vertrag neu zu verhandeln, ohne dass dies zu einer Entschädigung führt. Verweigert der Kunde die Verhandlungen oder beteiligt er sich nicht nach Treu und Glauben an diesen Neuverhandlungen sowie für den Fall, dass innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der schriftlichen Aufforderung von Pointerpro (auch per E-Mail) zu Neuverhandlungen keine Einigung erzielt wird, kann Pointerpro nach eigenem Ermessen (i) beim zuständigen Gericht eine Änderung des Vertrags beantragen oder (ii) den Vertrag einseitig und außergerichtlich mit sofortiger Wirkung kündigen.
22.7 Einseitige Preissenkungen und Ersatz der säumigen Partei - Die Parteien vereinbaren, dass die in Artikel 5.85 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthaltenen Sanktionen bezüglich des einseitigen Ersatzes einer säumigen Partei (vervanging van schuldenaar) und Artikel 5.97 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches (eenzijdige prijsvermindering) bezüglich einseitiger Preissenkungen nicht auf diesen Vertrag Anwendung finden.
22.8 Mitteilungen - Sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, können alle Mitteilungen im Rahmen der Vereinbarung von einer Partei per E-Mail (mit Zustellungsbestätigung) an die im kommerziellen Angebot genannte E-Mail-Adresse der anderen Partei übermittelt werden. Die Parteien erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass eine solche Mitteilung eine offizielle und förmliche Mitteilung darstellt.
Alle Mitteilungen gelten als von der nicht anzeigenden Partei erhalten (i) am Tag der Übergabe, wenn sie persönlich zugestellt wurden, (ii) nach Erhalt einer E-Mail-Zustellungsbestätigung und (iii) drei (3) Arbeitstage nach dem Versanddatum, wenn sie per Einschreiben versandt wurden.
22.9 Auslegung - Für die Zwecke der Vereinbarung (sofern der Kontext nichts anderes erfordert): (i) Jeder Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift schließt einen Verweis auf jede künftige Version dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Vorschrift ein, die von Zeit zu Zeit geändert, erweitert oder wieder in Kraft gesetzt werden kann; (ii) alle Wörter im Singular schließen den Plural ein, Wörter, die sich auf ein Geschlecht beziehen, schließen jedes Geschlecht ein, und Wörter, die sich auf "Personen" beziehen, schließen sowohl juristische Personen als auch Körperschaften ein; (iii) alle Überschriften oder Untertitel der Klauseln dienen nur der leichteren Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf die Auslegung oder den Aufbau des Vertrags.
22.10 Beziehung zwischen den Parteien - Die Beziehung zwischen Pointerpro und dem Kunden ist die eines unabhängigen Auftragnehmers. Keine der Bestimmungen dieses Vertrages zielt darauf ab, eine Partnerschaft, eine Agentur, ein Franchising oder ein Joint-Venture-Verhältnis zwischen den Parteien zu begründen, und ist auch nicht in diesem Sinne zu verstehen.
22.11 Werbung - Pointerpro hat das Recht, alle Marken, Logos oder sonstigen Zeichen des Kunden (einschließlich des Firmennamens des Kunden) sowie jede Umfrage des Kunden (sofern öffentlich zugänglich) für Kundenreferenzen auf der Website von Pointerpro, in sozialen Medien und in Verkaufspräsentationen zu verwenden. Der Kunde behält sich das Recht vor, einer solchen Nutzung durch Pointerpro zu widersprechen, und die Parteien werden nach Mitteilung des Widerspruchs durch den Kunden die weitere Nutzung durch Pointerpro in gutem Glauben besprechen.
22.12 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht - Der Vertrag wurde in Übereinstimmung mit belgischem Recht verfasst und muss in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt werden, unter Ausschluss jeglicher Regeln des internationalen Privatrechts, die zur Anwendbarkeit eines anderen Rechts führen würden.
Bei Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung dieser Vereinbarung wird ein obligatorischer Vermittlungsversuch zwischen den Parteien unternommen. Sollte innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung keine gütliche Einigung erzielt werden, sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von Pointerpro zuständig.
Anhang 1 - Vereinbarung zur Datenverarbeitung
1. Über diese Vereinbarung zur Datenverarbeitung
1.1 Diese Datenverarbeitungsvereinbarung (die "DPA") wird zwischen Objective 7 BV, mit Sitz in der Prins Boudewijnlaan 218A 2650 Edegem, Belgien, und eingetragen bei der Crossroad Bank for Enterprises unter der Unternehmensnummer 0845.741.317 (im Folgenden "Pointerpro" genannt) und dem Kunden (wie im jeweiligen kommerziellen Angebot angegeben) gemäß der Vereinbarung zwischen Pointerpro und dem Kunden geschlossen.
1.2 Diese DPA ist integraler Bestandteil des Vertrags zwischen den Parteien. Im Rahmen der Erfüllung des Vertrags erhält und verarbeitet Pointerpro personenbezogene Daten zugunsten und im Namen des Kunden und in Übereinstimmung mit den vom Kunden festgelegten Anweisungen und Zwecken. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Pointerpro der Verarbeiter und der Kunde der für die Verarbeitung Verantwortliche in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist. Die Parteien erkennen an, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag besondere Rechtsvorschriften gelten. Zu diesen Gesetzen gehören unter anderem die GDPR (einschließlich der Durchführungsgesetze, falls anwendbar) und das belgische Datenschutzgesetz.
1.3 Mit dieser Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung möchten die Parteien ihre spezifischen Vereinbarungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vereinbarung festlegen. Diese Vereinbarung über den Datenverarbeiter ersetzt alle früheren Vereinbarungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Datenschutz.
2. Definitionen
2.1 Großgeschriebene Begriffe, die in dieser DPA verwendet werden, haben die in diesem Abschnitt festgelegte Bedeutung. Begriffe, die auch in der DSGVO oder in anderen anwendbaren Rechtsvorschriften definiert sind, sind gemäß der Bedeutung auszulegen, die ihnen in der DSGVO oder in den betreffenden Rechtsvorschriften gegeben wird. Begriffe in Großbuchstaben, die in dieser DPA nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben wird.
Belgisches Datenschutzgesetz bezeichnet das belgische Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Verantwortlicher oder für die Datenverarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet (d. h. der Kunde).
Verletzung des Schutzes (personenbezogener) Daten bedeutet eine Verletzung der Sicherheit, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Weitergabe oder zum Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten führt.
Datenverarbeitungsvertrag oder DPA bezeichnet dieses Dokument, in dem die Bedingungen für die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag festgelegt sind.
Einzelheiten der Datenverarbeitung: Anhang 1 zu dieser DSGVO, einschließlich Informationen über den Zweck, den Gegenstand und die Art der Verarbeitung sowie die Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten, einschließlich der vom für die Verarbeitung Verantwortlichen erteilten Anweisungen.
Eine identifizierbare natürliche Person ist eine natürliche Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
GDPR Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung).
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Unter Verarbeitung versteht man jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder einer Reihe personenbezogener Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, die Strukturierung, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Kombination, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Verarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen (d. h. Pointerpro) verarbeitet.
Unterauftragsverarbeiter ist ein dritter Unterauftragnehmer, der an der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter beteiligt ist.
Aufsichtsbehörde bezieht sich auf die unabhängige staatliche Stelle, die für die Überwachung der Anwendung der DSGVO zuständig ist.
3. Gegenstand dieser DPA
3.1 Diese Datenschutzbestimmungen regeln die Bedingungen für die Verarbeitung der vom für die Verarbeitung Verantwortlichen oder auf dessen Veranlassung und im Rahmen des Vertrags übermittelten personenbezogenen Daten durch den Auftragsverarbeiter auf selbständiger Basis. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich zugunsten des für die Verarbeitung Verantwortlichen und zu dem von diesem festgelegten Zweck.
3.2 Die Art und der Zweck der Verarbeitung, eine Liste und die Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien der betroffenen Personen sind nachstehend aufgeführt (Datenverarbeitungsdetails).
3.3 Der Auftragsverarbeiter wird die personenbezogenen Daten nur gemäß den dokumentierten Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeiten und die personenbezogenen Daten nicht für eigene Zwecke verwenden.
3.4 Wenn der Auftragsverarbeiter gesetzlich verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wird er den für die Verarbeitung Verantwortlichen über diese Verpflichtung informieren, sofern dies nicht gegen geltende zwingende Vorschriften verstößt.
4. Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
Der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter kommen ihren Verpflichtungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und den einschlägigen Verhaltenskodizes oder Standardvertragsklauseln (falls zutreffend) nach.
5. Begriff
5.1 Diese Datenschutzbestimmungen gelten für jede Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen des Vertrags erfolgt.
5.2 Diese DPA gilt so lange, wie der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten verarbeitet, die der für die Verarbeitung Verantwortliche im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung gestellt hat. Diese DPA endet automatisch mit der Beendigung des Vertrages. Die Bestimmungen dieser DPA, die entweder ausdrücklich oder stillschweigend (aufgrund ihrer Beschaffenheit) dazu bestimmt sind, nach Beendigung der DPA wirksam zu werden, gelten auch nach Beendigung der Vereinbarung für die personenbezogenen Daten, die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder auf dessen Initiative im Rahmen der Vereinbarung übermittelt wurden.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
6.1 Der Auftragsverarbeiter und der für die Verarbeitung Verantwortliche bieten angemessene Garantien im Hinblick auf die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, damit die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist. Diese Maßnahmen umfassen auch die in Artikel 32 DSGVO genannten Maßnahmen zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Sicherheitsniveaus.
6.2 Auf Anfrage teilt der Auftragsverarbeiter dem für die Verarbeitung Verantwortlichen diese technischen und organisatorischen Maßnahmen mit. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erkennt der für die Verarbeitung Verantwortliche an, dass diese Maßnahmen für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten angemessen sind.
6.3 Verlangt der für die Verarbeitung Verantwortliche, dass der Auftragsverarbeiter bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, so hat der für die Verarbeitung Verantwortliche, soweit der Auftragsverarbeiter nicht über gleichwertige Maßnahmen verfügt, dem Auftragsverarbeiter die Kosten für die Durchführung dieser Maßnahmen gemäß nachstehender Ziffer 17 zu erstatten.
7. Aufzeichnungen über Verarbeitungstätigkeiten
Jede Partei und gegebenenfalls ihre Vertreter führen ein Verzeichnis der unter ihrer Verantwortung durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten. Jedes dieser Verzeichnisse muss mindestens alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten.
8. Speicherung von personenbezogenen Daten
8.1 Der Auftragsverarbeiter wird personenbezogene Daten nur so lange aufbewahren, wie dies für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinbarung erforderlich ist. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird den Auftragsverarbeiter nicht anweisen, personenbezogene Daten länger als nötig zu speichern. Die vereinbarte Aufbewahrungsfrist finden Sie unten (Details zur Datenverarbeitung).
8.2 Sofern die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten nicht nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaates vorgeschrieben ist, hat der Auftragsverarbeiter innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung der Verarbeitung nach Wahl des für die Verarbeitung Verantwortlichen entweder alle personenbezogenen Daten zu löschen oder sie an den für die Verarbeitung Verantwortlichen zurückzugeben und vorhandene Kopien zu löschen.
9. Vertraulichkeit
9.1 Nur die Beauftragten des Verarbeiters, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind, dürfen über die personenbezogenen Daten informiert werden. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
9.2 Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen an Dritte weitergeben.
10. Verhaltenskodex und Zertifizierung
Die Einhaltung eines genehmigten Verhaltenskodex gemäß Artikel 40 DSGVO oder eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gemäß Artikel 42 DSGVO durch den Auftragsverarbeiter kann als Nachweis für ausreichende Garantien im Sinne der DSGVO herangezogen werden.
11. Rechte der betroffenen Person
11.1 Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung bemüht sich der Auftragsverarbeiter nach besten Kräften, den für die Verarbeitung Verantwortlichen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Beantwortung von Anfragen der betroffenen Personen zu unterstützen.
11.2 Für alle Dienstleistungen, die der Auftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen erbringt, erstattet der für die Verarbeitung Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter eine Vergütung gemäß Klausel 17 dieser Datenschutzbestimmungen. Eine solche Erstattung durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen ist nicht fällig, wenn die betroffene Person ihre Rechte aufgrund einer Datenverletzung geltend macht, die nachweislich dem Auftragsverarbeiter zuzuschreiben ist.
12. Mitteilungspflicht
12.1 Sobald der Auftragsverarbeiter von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt, hat er den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich darüber zu informieren.
12.2 Auf Ersuchen des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird der Auftragsverarbeiter bei der Untersuchung und Ausarbeitung der Maßnahmen, die im Falle von Datenverletzungen erforderlich sind, mitwirken.
12.3 Die Parteien werden sich gegenseitig über alle neuen Entwicklungen im Zusammenhang mit einer Datenverletzung und über die Maßnahmen, die sie zur Begrenzung der Folgen und zur Vermeidung einer Wiederholung einer solchen Datenverletzung ergreifen, auf dem Laufenden halten.
12.4 Es liegt in der Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen, der Aufsichtsbehörde oder der betroffenen Person jede Verletzung des Datenschutzes zu melden, soweit dies erforderlich ist.
13. Weiterverarbeitung von
13.1 Der für die Verarbeitung Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter ausdrücklich, Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrags zu beauftragen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Erlaubnis zu entscheiden, mit welchen Unterauftragsverarbeitern der Auftragsverarbeiter zusammenarbeitet. Der Auftragsverarbeiter führt eine Liste aller beauftragten Unterauftragsverarbeiter, die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf einfache Anfrage eingesehen werden kann. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den für die Verarbeitung Verantwortlichen über alle beabsichtigten wesentlichen Änderungen, die die Hinzufügung oder den Austausch von Unterauftragsverarbeitern betreffen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann einen vom Auftragsverarbeiter vorgeschlagenen Unterauftragsverarbeiter nur auf der Grundlage einer schriftlich vorgelegten fundierten Begründung ablehnen.
13.2 Der Auftragsverarbeiter schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen separaten Unterauftragsverarbeitungsvertrag ab.
13.3 Im Rahmen einer solchen Unterverarbeitungsvereinbarung werden dem Unterverarbeiter dieselben Datenschutzverpflichtungen auferlegt, wie sie in dieser DPA festgelegt sind.
13.4 Für den Fall, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzverpflichtungen nicht nachkommt, bleibt der Auftragsverarbeiter gegenüber dem für die Verarbeitung Verantwortlichen in vollem Umfang für die Erfüllung der Verpflichtungen dieses Unterauftragsverarbeiters haftbar, vorbehaltlich der nachfolgenden Klausel 19.
14. Übermittlung von personenbezogenen Daten
14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten findet ausschließlich innerhalb des EWR statt, mit Ausnahme der Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter.
14.2 Die Verarbeitung oder Übertragung personenbezogener Daten außerhalb des EWR kann nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen und/oder in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften erfolgen. Der Auftragsverarbeiter kann Standardvertragsklauseln, Verhaltenskodizes oder andere von der Europäischen Kommission angenommene Instrumente unterzeichnen, die sicherstellen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb des EWR mit angemessenen Garantien gemäß der DSGVO übereinstimmt.
14.3 Eine solche Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist nicht erforderlich, wenn die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des EWR nach den Rechtsvorschriften der EU oder eines Mitgliedstaats zwingend vorgeschrieben ist.
15. Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
15.1 Wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung" oder eine vorherige Konsultation" gemäß Artikel 35 und 36 DSGVO erforderlich ist, ist der für die Verarbeitung Verantwortliche für die Durchführung einer solchen Abschätzung verantwortlich. Auf Ersuchen des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird der Auftragsverarbeiter bei dieser Assessment sowie bei der Einhaltung aller erforderlichen Maßnahmen behilflich sein.
15.2 Der für die Verarbeitung Verantwortliche entschädigt den Auftragsverarbeiter für die im Zusammenhang mit dieser Assessment und der Einhaltung aller erforderlichen Maßnahmen gemäß Klausel 17 dieser Datenschutzrichtlinie erbrachten Leistungen.
16. Prüfung
16.1 Jede Vertragspartei gestattet der anderen Vertragspartei und ihren bevollmächtigten Prüfern die Durchführung von Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen einer Vertragspartei im Rahmen dieser DPA und der anwendbaren Rechtsvorschriften zum Datenschutz.
16.2 Jede Partei informiert die andere Partei mindestens einen (1) Monat vor dem Datum, an dem das Audit durchgeführt werden soll, durch eine schriftliche Mitteilung über ihre Absicht, ein Audit durchzuführen.
16.3 Jede Vertragspartei bemüht sich nach besten Kräften, bei diesen Prüfungen mitzuwirken und der anderen Vertragspartei alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen dieser Vertragspartei erforderlich sind. Eine Vertragspartei unterrichtet die andere Vertragspartei unverzüglich, wenn eine Anweisung ihrer Ansicht nach gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstößt.
16.4 Bei der Durchführung einer solchen Prüfung sind die Vertraulichkeitsverpflichtungen der Parteien gegenüber Dritten zu berücksichtigen. Sowohl die Parteien als auch ihre Prüfer sind verpflichtet, die im Zusammenhang mit einer Prüfung gesammelten Informationen geheim zu halten und ausschließlich dazu zu verwenden, die Einhaltung dieser DSGVO und der geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz durch die andere Partei zu überprüfen.
16.5 Der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter sowie gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
16.6 Die prüfende Vertragspartei erstattet der anderen Vertragspartei die im Zusammenhang mit der Prüfung erbrachten Leistungen gemäß nachstehender Klausel 17.
17. Kosten
17.1 Die im Rahmen dieser DPA zu erbringenden Dienstleistungen, die der Auftragsverarbeiter dem für die Verarbeitung Verantwortlichen in Rechnung stellen kann, werden auf der Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden und der geltenden Standardstundensätze des Auftragsverarbeiters berechnet. Der Auftragsverarbeiter wird diese Beträge monatlich in Rechnung stellen.
17.2 Die Zahlung des für die Verarbeitung Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter für die Dienstleistungen gemäß dieser DPA erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung.
18. Inverzugsetzung
Wenn der Auftragsverarbeiter seinen Verpflichtungen aus dieser DPA nicht nachkommt, schickt der für die Verarbeitung Verantwortliche zunächst eine eingeschriebene Inverzugsetzung (gemäß dem entsprechenden Artikel der Vereinbarung). In dieser Inverzugsetzung sind die aufgetretenen Versäumnisse klar zu benennen und, falls Abhilfe möglich ist, ein Vorschlag für Abhilfemaßnahmen und eine angemessene Frist für deren Umsetzung zu nennen.
19. Haftung
19.1 Der Auftragsverarbeiter haftet im Rahmen dieser DSGVO nur dann, wenn er (i) seinen spezifischen Verpflichtungen gemäß der DSGVO nicht nachgekommen ist oder (ii) außerhalb der rechtmäßigen Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder unter Verstoß gegen diese gehandelt hat.
19.2 In jedem Fall gelten für diese DPA und alle im Rahmen dieser DPA erbrachten Dienstleistungen die Haftungsbeschränkungen, wie sie in der Vereinbarung festgelegt sind.
20. Sonstige Bestimmungen
Die Bestimmungen der Vereinbarung über (u. a.) Änderungen, Abtrennbarkeit, anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit sind auf diese DPA anwendbar.
Anhang 2 - Einzelheiten zur Datenverarbeitung
Kontaktdaten des Verantwortlichen für Datenschutz und Sicherheit
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Stefan Debois privacy@pointerpro.com |
Gegenstand der Verarbeitung
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Nutzung des Online-Softwareservice und/oder Ausführung und Durchführung der vom Kunden beauftragten Umfrage (je nach Fall) |
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
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Ausführung der Vereinbarung |
Zweck und Mittel der Verarbeitung
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Nutzung des Online-Softwareservice und/oder Ausführung und Durchführung der vom Kunden beauftragten Umfrage, einschließlich des vom Kunden festgelegten Zwecks, zu dem die Umfrage ausgeführt und durchgeführt wird (falls zutreffend) |
Kategorie (Art) der verarbeiteten personenbezogenen Daten
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Personenbezogene Daten, die während der Nutzung des Online-Software-Dienstes verarbeitet werden, und/oder personenbezogene Daten, die vom Kunden zum Zweck der Umfrage erhoben und/oder angegeben werden (je nach Fall) |
Kategorie (Art) der betroffenen Personen
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Betroffene Personen, die den Online-Softwareservice nutzen, und/oder Betroffene, die an der Umfrage des Kunden teilnehmen (falls zutreffend) |
Kategorie (Typ) von Empfängern
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Der Kunde |
Speicherort
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Rechenzentren des Hosting-Partners, wie in oder gemäß der Vereinbarung angegeben |
Speicherdauer
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Bis fünf (5) Jahre nach der letzten Nutzung der Online-Software-Services |
Technische und organisatorische Maßnahmen
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Eine detaillierte Übersicht ist auf Anfrage in einem separaten Dokument erhältlich. |
Übertragung von personenbezogenen Daten (außerhalb des EWR)
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N/A |
Prozessor
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Der Hosting-Partner, der in der Vereinbarung oder gemäß dieser Vereinbarung angegeben ist |